Stadt Bremerhaven: Weitere Reformen bei Bürgerbegehren

Nach der Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Jahr 2012 legt die Bremerhavener Politik noch einmal nach: die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden voraussichtlich bald noch einmal verbessert. Dies hat ein 2012 eingesetzter Ausschuss Mitte September beschlossen.

Im Jahr 2012 hat die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung die Einsetzung des Ausschusses "Zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung" beschlossen. Dieser hat in seiner Sitzung vom 17. September unter anderem Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beschlossen. Diese Vorschläge sollen am 11. November im "Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung" behandelt werden, bevor am 4. Dezember die Stadtverordnetenversammlung berät.

Die Reformen bei Bürgerbegehren umfassen zunächst die Senkung des Unterschriftenquorums von 7,5 auf 5 Prozent und die Verlängerung der Sammelfrist bei kassierenden Bürgerbegehren (gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gerichtet) von zwei auf drei Monate. Außerdem werden Bürgerbegehren zukünftig zu mehr Themen möglich sein. In der Stadtverfassung sollen an mehreren Stellen Änderungen vorgenommen werden. So steht in §15b, Absatz 1 der Verfassung bisher "Über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten können Bürger der Stadt einen Bürgerentscheid beantragen". In Zukunft steht dort: "Die Bürger der Stadt können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle der Stadtverordnetenversammlung über eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt entscheiden." Entscheidend ist der Wegfall des Wörtchens "wichtig", das bisher einschränkenden Charakter hatte und den Kreis der bürgerentscheidsfähigen Themen deutlich reduzierte.

Auch der einschränkende Negativkatalog wird abgespeckt werden. So war es bisher nicht möglich, Bürgerbegehren über "die Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen und die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist," durchzuführen. Durch die Streichung dieses Passus ist dies zukünftig möglich.

Gestrichen aus dem Negativkatalog wird auch "das Ortsgesetz zur Ausführung der Landeshaushaltsordnung in der Stadt Bremerhaven und der Verfassung für die Stadt Bremerhaven".

Übernehmen wird die Stadt Bremerhaven die in Stadt und Land Bremen seit Herbst 2013 gültige Regelung bei der Privatisierung bestimmter Unternehmen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden. Privatisierungen bestimmter Unternehmen müssen durch ein Referendum bestätigt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung diese mit weniger als Zweidrittel-Mehrheit beschließt. Bei Beschluss mit Zweidrittel-Mehrheit ist ein kassierendes Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss möglich. Außerdem kann auf Antrag eines Viertels der Stadtverordneten zu solchen Fragen ein Bürgerentscheid erzwungen werden.

Bestehen bleiben wird leider das Verbot, ein Bürgerbegehren über die Stadtverfassung selbst zu initiieren, auch die Direktwahl des Oberbürgermeisters wird es nicht geben. Der Weg, per Bürgerbegehren, weitere direktdemokratische Reformen in Bremerhaven anzuregen, bleibt leider verschlossen. Bremerhaven nähert sich damit den in der Stadt Bremen geltenden Regelungen für kommunale direkte Demokratie weiter an (Unterschriftenhürde, Themenkatalog, Privatisierungsreferendum).

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