Ziel des Volksbegehrens ist der Erlass eines Ortsgesetzes für die Stadt Bremen, das den Erhalt von von Frei- und Grünflächen vorsieht, die nicht bebaut werden dürfen. Diese Flächen sollen im zu erstellenden Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.
Der vorgeschlagene Gesetzestext sieht wie folgt aus:
§1:
Die auf dem als Anlage 1 bezeichneten Plan ausgewiesenen und näher bezeichneten Flächen sind von jeglichen Bauten aus dem Hoch- und Straßenbau freizuhalten. Der Flächennutzungsplan hat dieses zu berücksichtigen.
§ 2:
Die in der Anlage 1 ausgewiesenen und näher bezeichneten Flächen sind für die Erholung, Bewegung und Begegnung zu erhalten. Der Flächennutzungsplan hat dieses zu berücksichtigen.
Dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist ein „Flächenerhaltungsplan“ beigefügt, der 99 zu erhaltende Flächen auflistet.
Zunächst müssen 4.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag gesammelt werden. Sobald diese Unterschriften eingereicht wurden, wird vom Senat die Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft, anschließend könnte es zum Volksbegehren kommen.
Bereits 2005 gab es in Bremen ein kommunales Volksbegehren für Bremen mit dem gleichen Titel. Damals ging es um die Verhinderung von weiterem Straßenbau in einem abgegrenzten Gebiet der Stadt Bremen. Im Jahr 2002 gab es einen Bürgerantrag, der ähnliche Ziele verfolgte. So sollten bestimmte Gebiete erhalten und nicht bebaut werden.
Betrieben wird das Volksbegehren vom Zusammenschluß „Initiativen für Bremen“, einem Zusammenschluß vieler Bremer Bürgerinitiativen.


