Zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Volksentscheids in Bremen

[25/08] Mehr Demokratie schätzt von SPD und Grünen vorgestellten Gesetzentwurf überwiegend positiv ein

Bremen. Der Verein Mehr Demokratie e.V. schätzt den von SPD und Grünen im Ausschuss "Volksgesetzgebung" vorgestellten Gesetzentwurf überwiegend positiv ein. Zahlreiche Änderungen am Volksentscheidsgesetz machen es in Zukunft für Initiativen deutlich leichter, ein Volksbegehren durchzuführen. Mehr Demokratie Sprecher Paul Tiefenbach: "Wenn das umgesetzt wird, hat Bremen eine im Vergleich mit anderen Bundesländern gute Regelung. Allerdings: Von Schweizer Verhältnissen sind wir immer noch weit entfernt." Positiv schätzt der Verein die Senkung der Hürden für die Unterschriftensammlung beim Volksbegehren (von 10% auf 5%) und beim Volksentscheid (von 25% auf 20%) ein. Dass parallel die Sammelfrist von drei auf zwei Monate verkürzt werden soll, ist allerdings ausgesprochen kleinlich. Hoffentlich kann die Opposition die Beibehaltung der Dreimonatsfrist durchsetzen. Alle Oppositionsparteien sind für die längere Sammelfrist. Wünschenswert wäre außerdem, auf ein Quorum beim Volksentscheid ganz zu verzichten, wie dies FDP und Linke fordern. Tiefenbach: "Ein Quorum ist unnötig. Wie bei Wahlen kann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden." In Bayern gab es noch nie ein Quorum beim Volksentscheid, außer bei Verfassungsänderungen, ohne dass hieraus jemals Probleme entstanden wären.

 

Schlecht am neuen Gesetz ist auch, dass die Quoren für Verfassungsänderungen unverändert bleiben sollen. Ein Volksentscheid über Änderungen der Landesverfassung ist damit in Bremen praktisch auch weiterhin unmöglich. Auch hier hofft der Verein auf die Opposition: alle Oppositionsparteien wollen die Quoren für Verfassungsänderungen senken.

 

Unklar und halbherzig sind ferner die geplanten Änderungen finanzwirksame Volksentscheide betreffend. Wenn es bei der vorgeschlagenen Formulierung im Gesetzentwurf bleibt, werden auch in Zukunft Volksentscheide, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben, meistens unzulässig sein. Alle Erfahrungen zeigen, dass die Bürger beim Volksentscheid sehr vorsichtig mit ihren Steuergeldern umgehen und keineswegs verschwenderischer sind als Politiker. Zumindest sollten Volksentscheide zulässig werden, deren Kosten durch Umschichtungen im Haushalt ohne zusätzliche Kreditaufnahme gedeckt werden können.

 

Nachdem die Hamburger Bürgerschaft mehrmals Beschlüsse von Volksentscheiden wieder geändert hat und auch die Bremische Bürgerschaft in ihrer letzten Sitzung das durch ein Volksbegehren zustande gekommene Wahlgesetz in einem Punkt wieder geändert hat, (Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven), fordert der Verein eine Verbindlichkeitsregelung für Volksbegehren und Volksentscheide. Tiefenbach: „Wenn die Bevölkerung per Volksentscheid etwas beschließt, kann nicht das Parlament hingehen und das mit einfacher Mehrheit wieder ändern. Da wird der Bürgerwille nicht ernst genommen. Die Beschlüsse von Volksentscheiden sollten in der Regel nur durch einen weiteren Volksentscheid aufgehoben werden können.“ Die jetzt vorgeschlagene Bindungsfrist von zwei Jahren für Volksentscheide hält Mehr Demokratie für nicht weitgehend genug. Auch für vom Parlament übernommene Volksbegehren würde nach wie vor keine Verbindlichkeit gelten. Die jetzt entstandene Situation (Wiedereinführung 5-Prozent-Klausel) verdeutlicht dies. Gleiches könnte nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch anderen erfolgreichen Volksbegehren widerfahren. Hier fordert Mehr Demokratie eine Schutzwirkung für vom Parlament übernommene Volksbegehren.

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