Die Staatsgewalt geht vom Volke aus!

[19/08] Alle Fraktionen befürworten eine Reform der Volksgesetzgebung

Bremen. Auf Einladung der Bremer Initiative Aktive Bürgerschaft (BIAB) trafen sich Abgeordnete aller Fraktionen und ein Vertreter von Mehr Demokratie in der Arbeitnehmerkammer, um die Zukunft der Bremer Volksgesetzgebung zu diskutieren.

 

"Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Dieser hohe Anspruch werde in Artikel 66 der Verfassung formuliert, stellte Tim Weber (Mehr Demokratie) heraus. Dieser Anspruch sei aber ein solcher geblieben, da es in 61 Jahren erst ein erfolgreiches Volksbegehren zur Verbesserung des Wahlrechts gegeben habe. Zu hoch seien die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid.

 

Dem stimmten Thomas Ehmke (SPD) und Dr. Hermann Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) zu. Darum will die Koalition die Volksgesetzgebung gemeinsam mit der Opposition reformieren. So soll bei einfachen Gesetzen das Unterschriftenquorum von zehn auf fünf Prozent und das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Auch solle den Bürgern bei finanzwirksamen Entscheidungen ein größerer Spielraum eingeräumt werden, als das bisher der Fall war. Dies sei allerdings angesichts der angespannten Haushaltslage nicht so einfach zu bewerkstelligen. Darüber hinaus sollen einige Nebenbedingungen verbessert werden, die das Verfahren in Zukunft erleichtern. Man sei sich im Großen und Ganzen mit der Opposition einig. Auf Nachfrage von Dr. Peter Beier (Moderation) forderte Sibylle Winther (CDU) eine weitergehende Reform. So sei es unverständlich, daß die Koalition die Eintragungsfrist beim Volksbegehren von drei auf zwei Monate kürzen wolle und die Anforderung für Verfassungsänderungen nicht ändern wolle. Bisher sind für verfassungsändernde Volksentscheide 20 Prozent der Unterschriften und 50 Prozent der Stimmen nötig. Dies ist eine Anforderung, die nach Angaben von Mehr Demokratie nicht einmal bei der Annahme der Bremer Verfassung im Jahre 1947 erreicht wurde. Winther plädierte bei Verfassungsänderungen für ein Unterschriftenquorum von 10 Prozent und ein Zustimmungsquorum von 40 Prozent. Dr. Oliver Möllenstädt (FDP) und Klaus-Rainer Rupp (Die Linke) unterstützten die Kritik an der Koalition. Beide vertraten die Ansicht, daß wie bei Wahlen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden solle.

 

Eine Zuhörerin schloß sich der Kritik an und wollte von Thomas Ehmke wissen, warum die Eintragungsfrist beim Volksbegehren verkürzt werden solle. Die sei eine unnötige Erschwerung. Ehmke verwies auf die Koalitionsverhandlungen. Seiner Ansicht nach werde man sich aber in diesem Punkt mit der Opposition einigen können. Ein weiterer Zuhörer bezog sich auf den Volksentscheid in Berlin über den Tempelhofflughafen. Trotz Abstimmungsmehrheit scheiterte die Initiative am Zustimmungsquorum. Der Bürgermeister hatte öffentlich zur Nicht-Teilnahme aufgerufen. Dadurch bestehe nun ein unbefriedigendes Ergebnis. Erstens sei der Volksentscheid ungültig und zweitens wisse man nicht einmal, ob das Ergebnis die Meinung der Berliner wiedergebe, da viele Gegner möglicherweise gar nicht teilgenommen haben. Angesichts dieser Erfahrung stelle sich die Frage, ob Quoren überhaupt sinnvoll seien.

 

Rupp und Dr. Möllenstedt bestätigten diese Forderung für einfache Gesetze. Winther und Ehmke lehnten sie ab, da eine Mindestzustimmung nötig und wünschenwert sei. Dr. Kuhn verwies auf ein Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs aus dem Jahre 2000, das den gänzlichen Verzicht auf Quoren nicht zulasse.

 

Zur Freude von Dr. Beier und Dr. Hoppensack (BIAB) war trotz Unterschieden der Wille zu einer Reform der Volksgesetzgebung deutlich erkennbar, was von allen Fraktionen bestätigt wurde. Durch diese Reform wäre Bremen nach Ansicht von Weber auf einem guten Weg. Möglicherweise nähert sich der Anspruch, den Artikel 66 der Verfassung formuliert, ein Stück der Wahrheit an.

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