Viele offene Fragen im Ausschuss zur Volksgesetzgebung

[04/08] Breite Zustimmung bei Koppelung von Wahl- und Abstimmungsterminen

Bremen. In der heutigen Sitzung des Ausschusses zur "Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts" waren Vertreter

des Vereins Mehr Demokratie geladen, um Reformmöglichkeiten des Verfahrens beim Volksbegehren und Volksentscheid vorzustellen. Nachdem in der letzten Sitzung des Parlamentsausschusses bereits die Quoren und Fristen beraten wurden, standen in der heutigen Sitzung Fragen des Ausführungsgesetzes auf der Tagesordnung.

 

Kritik wurde am Änderungsvorschlag des Vereins geäußert, zur Vereinfachung

des Verfahrens bei zukünftigen Volksbegehren auf den Abdruck des vollständigen Gesetzentwurfes auf den Unterschriftenlisten verzichten zu können. Ähnliche Regelungen kennen die Bundesländer Hamburg und Sachsen-Anhalt. Die Bremer Ausschussmitglieder wollen überwiegend an der bisherigen Regelung festhalten.

 

Auch die zusätzliche Möglichkeit der Briefeintragung beim Volksbegehren wurde als unnötig zurückgewiesen. Die Frage der Ungültigkeit von Unterschriften bei fehlenden Angaben wurde kritisch diskutiert. Mehr Demokratie plädiert dafür, dass das Fehlen einzelner Angaben nicht zur Ungültigkeit der Eintragungen führt, wenn die Identität der Unterschreiber eindeutig feststellbar ist.

 

Breite Zustimmung fand hingegen der Vorschlag von Mehr Demokratie, Volksentscheide grundsätzlich zusammen mit Wahlen durchzuführen. Damit

würde nicht nur eine möglichst hohe Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gesichert, gleichzeitig könnten Kosten eingespart werden. Positiv wurde außerdem die Verschickung eines Abstimmungsheftes zum Zwecke der ausgewogenen Information vor einem Volksentscheid beurteilt.

 

Die Frage einer Kostenerstattung für die Initiatoren von Volksbegehren oder die Frage der Möglichkeit zur Sammlung von Unterschriften in öffentlichen Einrichtungen sind noch offen. "Wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen mehr entscheiden können, muss das Verfahren vereinfacht werden. In dieser Legislaturperiode besteht die Chance für eine umfassende Reform, wir hoffen sie wird genutzt", so Paul Tiefenbach, Vertrauensperson des letzten Volksbegehrens zur Wahlrechtsreform.

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