Der Stadtrat hatte am 6. März beschlossen, den Grundschulstandort vom jetzigen Standort Kellerstraße an den Standort Wallstraße verlegen. Dies will die Bürgerinitiative nun per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wieder rückgängig machen. Das Bürgerbegehren wurde am Tag nach dem Ratsbeschluss bei der Stadt schriftlich angezeigt. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Stadtverwaltung angekündigt, den Ratsbeschluss noch am Montag förmlich bekannt zu machen, was zur Folge hätte, dass die Frist für die Unterschriftensammlung von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt wird. Die Frist liefe dann ab dem Datum der Bekanntmachung, also bis 10. Juni. Mehr Demokratie fordert die Stadtverwaltung auf, auf die Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zu verzichten. Darüber hinaus fordert Mehr Demokratie den Landtag auf, bei den anstehenden Reformen die verkürzte Drei-Monats-Frist bei Bürgerbegehren gegen bekannt gemachte Ratsbeschlüsse aus dem Kommunalverfassungsgesetz zu streichen.
Die Frist liefe dann ab dem Datum der Bekanntmachung, also bis 10. Juni. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, auf die Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zu verzichten. Der Landtag sollte bei den anstehenden Reformen die verkürzte Drei-Monats-Frist bei Bürgerbegehren gegen bekannt gemachte Ratsbeschlüsse aus dem Kommunalverfassungsgesetz streichen.
Bei dem jetzt angezeigten Bürgerbegehren zum Schulstandort hätte eigentlich eine Sechs-Monats-Frist gegolten, die zudem erst mit Feststellung der Zulässigkeit begonnen hätte. Die Frist hätte also auch später begonnen, während diese bei Veröffentlichung des Ratsbeschlusses bereits heute beginnen würde, obwohl die Zulässigkeit noch geprüft wird. Damit geht dem Bürgerbegehren Zeit für die Unterschriftensammlung verloren. Das halten wir für problematisch. Zwar hatte die Bürgerinitiative in Bad Münder angekündigt, die nötigen Unterschriften binnen zweier Wochen sammeln zu wollen. Trotzdem fordern wir die Stadt Bad Münder auf, die Zulässigkeit des Begehrens zügig zu prüfen, damit die Unterschriftensammlung beginnen kann.
Unsere Begründung für die Forderung an den Landtag: Die Bekanntmachung wird oft genutzt, um bei Bürgerbegehren die Unterschriftensammlung zu erschweren. Vor Beginn des Bürgerbegehrens sorgt diese Frist zudem sehr oft für Verunsicherung, weil nicht klar ist, welche Frist gilt. Dies erleben wir im Rahmen unserer Bürgerbegehrens-Beratung sehr oft. Wird das Bürgerbegehren in Fällen wie diesem vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft, verkürzt das die Zeit für die Unterschriftensammlung zusätzlich. Diese Frist ist eine der vielen Stolperfallen, die sich für Bürgerbegehren in Niedersachsen auftun. Es ist keine faire Spielregel.
Das Bürgerbegehren zum Schulstandort ist das erste in Bad Münder und erst das vierte im Landkreis Hameln-Pyrmont seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im November 1996. Bürgerentscheide hat es zuvor nur in Hameln und Salzhemmendorf gegeben.
Nachtrag
Das Bürgerbegehren wurde am 21. März 2014 für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung kann also starten.



