In Rheinland-Pfalz gibt es bei kommunalen Bürgerbegehren Verbesserungen an mehreren Stellen. So wurde die Unterschriftenhürde von je nach Gemeindegröße sechs bis zehn Prozent auf fünf bis neun Prozent gesenkt. In den Landkreisen sinkt die Hürde von acht bis 15 Prozent auf fünf oder sechs Prozent. Es müssen also zur Beantragung eines Bürgerentscheids weniger Unterschriften gesammelt werden. Gleichzeitig sinkt auch die Hürde beim Bürgerentscheid. Musste die Mehrheit für ein Bürgerbegehren hierbei bisher mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen, liegt diese Hürde jetzt bei 15 Prozent.
Entschärft wurde die Frage der Folgekosten erfolgreicher Bürgerbegehren. Bisher mussten die Initiatoren von Bürgerbegehren hierzu selber einen Vorschlag dazu erarbeiten, wie die Kosten etwa für den Erhalt einer Schule aus dem Gemeindehaushalt gedeckt werden können. In Zukunft formulieren die Kommunen selber eine Kostenschätzung, die von den Bürgerbegehrensinitiatoren zur Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste gesetzt wird.
Nur Reförmchen in Hessen
Im Vergleich zu Rheinland-Pfalz wurde in Hessen bei kommunalen Bürgerentscheiden nur wenig geändert. In Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern reicht nun bei einem Bürgerentscheid die Zustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten zum Bürgerbegehren aus. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern genügen 15 Prozent. Bisher lag die Hürde bei einheitlich 25 Prozent. Diese Veränderung hat auf die Praxis der direkten Demokratie kaum Auswirkungen, weil nur 12 von 426 Gemeinden mehr als 50.000 Einwohner haben. Die Reform ist also eher eine Alibi-Veranstaltung. Neu eingeführt wird der so genannte Ratsbürgerentscheid, mit dem Räte Bürgern Entscheidungen zur Abstimmung vorlegen können. Mehr Demokratie bemängelt, dass Bürgerbegehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen weiterhin nicht möglich sind. Außerdem sei die Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse mit nur acht Wochen zu kurz. Die häufig umstrittene Frage der Folgekosten eines Bürgerbegehrens bleibe ein Fallstrick für Initiativen.
Fazit aus niedersächsischer Sicht:
Um uns herum wird reformiert, nur Niedersachsen schläft weiter... Es wird Zeit, dass die seit 2013 angekündigte Bürgerbegehrens-Reform endlich Wirklichkeit wird! In Rheinland-Pfalz, das die Regeln bereits 2010 reformiert hatte, gehen die Verbesserungen zudem deutlich weiter als das, was bisher an Reformplänen aus dem niedersächsischen Landtag bekannt wurde.


