Problem Kostendeckungsvorschlag: Bürgerbegehren in Ostfriesland verzögert sich

Der Kostendeckungsvorschlag ist für Bürgerbegehren in Niedersachsen eine hohe Hürde. Wir erläutern an einem aktuellen Beispiel, warum wir uns eine Streichung dieser Anforderung wünschen.

In Ostfriesland gibt es zur Zeit eine intensive Debatte über den Bau eines Zentralklinikums (wir haben berichtet) und die Schließung der Kliniken in Aurich, Emden und Norden. Presseberichten zufolge verzögert sich der Start des ursprünglich für September angekündigten Bürgerbegehrens um mehrere Monate. Grund für die Verzögerung sind Schwierigkeiten bei der Formulierung des Bürgerbegehrens.

Stolperstein Kostendeckungsvorschlag

Zu den Problemstellen gehören offenbar das Aufstellen eines Kostendeckungsvorschlages und die Formulierung der Fragestellung. Der Kostendeckungsvorschlag muss nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes immer dann erstellt werden, wenn mit der Ausführung der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahme Kosten entstehen. Zu den Kosten gehören zum Beispiel Ausgaben wie der Kaufpreis für ein Grundstück, Kosten für die Renovierung eines Gebäudes. Auch vergeblich aufgewendete Planungskosten, die dann entstehen, wenn ein Vorhaben, das von der Gemeinde geplant wurde, fallengelassen werden soll, müssen berücksichtigt werden. Wenn z.B. eine Schule oder eine Klinik aus finanziellen Gründen geschlossen werden soll, muss ein Bürgerbegehren darlegen, wie der Weiterbetrieb finanziert werden soll.

Auf den Kostendeckungsvorschlag können Bürgerinitiativen nur dann verzichten, wenn ihr Vorschlag offenkundig günstiger ist. Geht es um größere Projekte wie Schwimmbäder oder wie hier um den Erhalten dreier Kliniken, wird es schnell kompliziert. Beim Bau des Zentralklinikums in Georgsheil wird auch mit von Seiten der Befürworter auch mit finanziellen Argumenten hantiert ("die drei Kliniken sind defizitär"). Aufgabe der Bürgerinitiative, die alle drei Kliniken erhalten will, ist es daher, zu zeigen, wie die drei Kliniken genauso wirtschaftlich betrieben werden können wie das Zentralklinikum. Das ist nicht einfach, wie die Erfahrungen aus unserer langjährigen Bürgerbegehrens-Beratung zeigen und wahrscheinlich ein gewichtiger Grund für die Verzögerungen bei Bürgerbegehren im Landkreis Aurich.

Die Schwierigkeiten werden auch deutlich, wenn man einen Bericht aus den "Ostfriesischen Nachrichten" vom 16. Oktober liest. Die BI, die das Bürgerbegehren vorbereitet, hat laut dieser Meldung den Landrat aufgefordert, umfangreiche Informationen zur Zukunft der von den Schließungsplänen betroffenen Kliniken herauszugeben. Für die Beantwortung eines Fragenkataloges wurde ihm dafür eine Frist bis zum 26. Oktober gegeben. Begründet wurde diese Forderung mit der Notwendigkeit, einen Kostendeckungsvorschlag zu erstellen. Man wolle zeitnah mit der Unterschriftensammlung beginnen. Offenbar ist es nicht so einfach, die nötigen Zahlen zu ermitteln.

Paradox: Kostendeckungsvorschlag nicht bindend

Paradox: der Kostendeckungsvorschlag ist zwar sehr entscheidend für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, aber er ist nicht bindend für die Kommune, wenn es später um die Umsetzung des Bürgerentscheides geht.

Unsere Forderung ist daher die Streichung dieser Anforderung aus dem Kommunalverfassungsgesetz. Warum? Die Hürde ist für Bürgerinitiativen kaum überwindbar, über die Kosten, die eine von einem Bürgerbegehren verursachte Maßnahme verursacht, wird vor dem Bürgerentscheid eh intensiv diskutiert werden (wer soll das bezahlen?). Und die Kommune kann am Ende eh eine ganz andere Finanzierung umsetzen. Kurzum: der Kostendeckungsvorschlag ist ein riesiger, aber überflüssiger Stolperstein. In Bayern und Hamburg gehts auch ohne, in Berlin, NRW und Schleswig-Holstein erstellt die Kommune eine Kostenschätzung.

Reform in Sicht

Zum Glück hat der Gesetzgeber dies erkannt. Eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ist in Planung, enthalten ist auch eine Streichung des Kostendeckungsvorschlages. Relevant für den Landkreis Aurich wäre auch die geplante Senkung der Unterschriftenhürde. Kommen wird das aber nicht vor 2016, für das Bürgerbegehren im Landkreis Aurich wohl zu spät.

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