Das kommunale Volksbegehren (entspricht Bürgerbegehren in anderen Bundesländern oder in Bremerhaven) wurde bereits im April angekündigt. Es gab allerdings noch einige rechtliche Hürden zu überwinden. So gab es in Bremen kein Rahmengesetz für die Rekommunalisierung. Laut Radio Bremen-Bericht wurde dieses Problem so gelöst, dass es nun im ersten Schritt ein Volksbegehren gibt, in dem es um die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts geht, die die Abfallentsorgung als Aufgabe bekommt. Bekommt dieser Vorschlag in einem Volksentscheid die Mehrheit, kann das zweite Volksbegehren starten. In diesem zweiten Volksbegehren müssten die Bremerinnen und Bremer sich dann für die eigentliche Rekommunalisierung ausprechen.
Am 25. Juni beginnt zunächst die Unterschriftensammlung für die erste Stufe, den Zulassungsantrag. Sobald 4000 gültige Unterschriften aus der Stadt Bremen vorliegen, kann die Initiative die Zulässigkeit des Volksbegehrens beim Senat beantragen. Ist dies erfolgreich, kommt es zum Volksbegehren, dann müssen binnen dreier Monate die Unterschriften von 5 Prozent der wahlberechtigten Stadtbremer unterschreiben. Erst dann kommt es zum Volksentscheid. Zur Zeit bereiten die Initiatoren des Volksbegehrens die Unterschriftensammlung vor. So soll es laut ver.di-Homepage am 21. Juni eine Schulung für Unterschriftensammler geben.
Triebfeder für die Diskussion ist neben dem baldigen Ende des 20-Jahres-Vertrages mit der privaten Entsorgungs-Firma sicher auch der nahende Bürgerschaftswahlkampf. Darüber hinaus gibt es einen bundesweiten Trend zur Rekommunalisierung. So gab es in Hamburg und Berlin Volksentscheide über die Rekommunalisierung der Energienetze.
Würde heute über die Privatisierung entschieden, würde darüber in Bremen sehr wahrscheinlich das Volk entscheiden: im vergangenen Jahr hat Bremen beschlossen, dass Volksentscheide zu Privatisierungen unter bestimmten Bedingungen obligatorisch sind.


