Bürgerbegehren in Osnabrück erfolgreich!

Das Bürgerbegehren in Osnabrück, das sich für die Errichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft einsetzt, ist erfolgreich gewesen. Am Mittwoch wurden laut Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung 13.500 Unterschriften eingereicht.

Nun berät der Osnabrücker Stadtrat am 12. März über das Anliegen des Bürgerbegehrens. In der Vergangenheit hatte der Osnabrücker Stadrat mehrfach mit knapper Mehrheit die Errichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt. Sollte dies auch am 12. März passieren, dürfte es am 26. Mai, parallel zu den Wahlen zum EU-Parlament, einen Bürgerentscheid geben. Für das Bürgerbegehren wären 9.831 Unterschriften erforderlich gewesen.

Es handelt sich um das fünfte Bürgerbegehren in der Stadt, allerdings das erste, das erfolgreich war. Der Bürgerentscheid wird der erste Bürgerentscheid in der Stadt sein. In niedersächsischen Großstädten gab es bislang erst zwei Bürgerentscheide, die zwanzig Jahre zurückliegen: 1997 in Hildesheim (Museumsneubau) und 1998 in Oldenburg (Abschaffung der Baumschutzsatzung).

Dass es jetzt mit dem Bürgerbegehren geklappt hat, dürfte neben weiter steigenden Mietpreisen und dem Gebaren privater Wohnungsbaukonzerne auch daran liegen, dass seit 2016 für Bürgerbegehre in Niedersachsen kein Kostendeckungsvorschlag mehr erforderlich ist und die Unterschriftenhürde für Großstädte gesenkt wurde. Die Osnabrücker Stadtverwaltung hatte in den letzten Wochen parallel zur Unterschriftensammlung bereits die Gültigkeit der Unterschriften geprüft. Im Jahr 2002 war die OWG, die damalige kommunale Wohnungsbaugesellschaft, verkauft worden. Ein Bürgerbegehren, das sich dagegen wandte, lief damals ins Leere, weil während der Unterschriftensammlung der Verkauf vollzogen wurde.

Damit sich das Anliegen des Bürgerbegehrens im Bürgerentscheid durchsetzt, muss eine Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmen. Gleichzeitig muss die Mehrheit zwanzig Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen.

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