Bürgerbegehren: Notizen aus Niedersachsen

Während unsere Kampagne für „Faire Bürgerentscheide“ bald in die zweite Runde geht, versuchen vor Ort immer wieder Bürgerinnen und Bürger Bürgerbegehren zu starten. Mit ganz unterschiedlichem Erfolg. Immer wieder wird deutlich, dass die Regeln reformbedürftig sein. Einige Beispiele aus den letzten Monaten, wir berichten aus Springe, Delligsen und Ovelgönne:

Springe

In Springe wurde im Juli ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, das sich dafür einsetzte, die Trägerschaft der Kindertagesstätte „Rote Schule“ bei der örtlichen Kirchengemeinde zu belassen.

Nach mehreren Anläufen wurden für dieses Bürgerbegehren im Juni 3237 Unterschriften eingereicht, ca. 2400 Unterschriften hätten gereicht. Ende Juli entschied dann der Verwaltungsausschuss, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. Begründung: Die Vergabeentscheidung von 2013 sei längst wieder aufgehoben, die Kita werde für ein Jahr von der Stadt selbst betrieben. Außerdem wäre eine Ausschreibung erforderlich gewesen, Kostendeckungsvorschlag und Begründung seien unzureichend gewesen. Die Stadt hatte mit ihrer Vergabeentscheidung mehrfach vor Gericht Schiffbruch erlitten, begründet ihr „Nein“ zum Bürgerbegehren damit, dass eine Ausschreibung der Kita-Trägerschaft nötig gewesen wäre.

Reformbedarf: Kostendeckungsvorschlag streichen, über die Kosten, die durch die Umsetzung eines Bürgerbegehrens entstehen, wird es ohnehin eine öffentliche Diskussion geben. Auch die Unterschriftenhürde ist deutlich zu hoch, läge Springe in Bayern und NRW, hätten statt 2400 nur 1900 Unterschriften gesammelt werden müssen. Die Unterschriftensammlung An dem Springer Beispiel wird deutlich, dass die Regeln insgesamt nicht bürgerfreundlich sind.

Delligsen

Ebenfalls für unzulässig erklärt wurde Ende Juli ein Bürgerbegehren in Delligsen, dass sich gegen die Auflösung der eigenständigen Wasserversorgung in Delligsen zum 31.12.2014 aussprach. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt, weil der Text des Begehrens keine Begründung und keinen Kostendeckungsvorschlag enthielt. Das Bürgerbegehren war bereits das vierte in der Geschichte der Gemeinde, es gab dort bereits zwei Bürgerentscheide, beide hatten den Bau eines Glasmuseums zum Thema. Und zum Thema Wasserversorgung gab es bereits 2001 ein Bürgerbegehren. Auch damals ging es um den Weiterbetrieb der Wasserversorgung in den Händen der Gemeinde. Das Bürgerbegehren war zulässig, es kam aber nicht zum Bürgerentscheid, weil der Rat dem Anliegen der Bürger entsprach.

Reformbedarf: Kostendeckungsvorschlag streichen, über die Kosten, die durch die Umsetzung eines Bürgerbegehrens entstehen, wird es ohnehin eine öffentliche Diskussion geben. Auch eine Beratungsmöglichkeit für Initiatoren eines Bürgerbegehrens direkt bei der Gemeinde ist wünschenswert.

Ovelgönne

In Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch findet am 16. November der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde statt. Die Bürgerinnen und Bürger der 5437 Einwohner großen Gemeinde stimmen darüber ab, ob im Ortsteil Ovelgönne ein neues Baugebiet über eine bereits existierende Wohnstraße erschlossen werden soll. Dies hatte der Rat der Gemeinde im April mit knapper Mehrheit entschieden. Die Initiatoren befürchten Gefährdungen für Kinder, die eine dort ansässige Kita besuchen, außerdem sei die Verkehrsbelastung zu hoch, wenn der Baustellenverkehr durch die Straße fahre. Als Alternative schlagen sie die Errichtung einer Baustraße vor, die das vorhandene Wohngebiet nicht berührt. Für das Bürgerbegehren wurden Ende Juli über 600 Unterschriften eingereicht. Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss neben einer Mehrheit der Abstimmenden auch das Zustimmungsquorum von 1143 Stimmen erreicht werden. Dies zu erreichen könnte eine Herausforderung werden, denn es sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde stimmberechtigt, unmittelbar betroffen sind aber nur die Einwohner aus Ovelgönne. Die Gemeinde Ovelgönne besteht hingegen aus den vier Orten Ovelgönne, Strückhausen, Großenmeer und Oldenbrok. Der Bürgerentscheid in Ovelgönne wird der 88. Bürgerentscheid in Niedersachsen sein.

Reformbedarf: Das Zustimmungsquorum muss gestrichen werden, wie bei Wahlen sollte die Mehrheit entscheiden.

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket mit Grundlagenheft!
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Damit Sie immer wissen, was los ist.
  • Werden Sie Mitglied: Aktiv oder Fördermitglied, das ist Ihre Wahl!
  • Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
  • Unterstützen Sie unsere aktuelle Kampagne "Rettet unsere Stimmen" (für die Einführung der Ersatzstimme)

Wir freuen uns auf Ihren Support!