„Den Trend zu mehr Bürgerfreundlichkeit schrittweise, aber konsequent fortsetzen“

Dirk Schumacher findet es unklug, mit einer Reform einen Bürgerbegehrens-Boom zu starten, um ihn dann mit einer anderen Reform abzuwürgen. Wie es anders ginge, erläutert er heute dem Innenausschuss des niedersächsischen Landtags.

Seit der Reform von 2016 gibt es einen Boom an Bürgerbegehren in Niedersachsen. Doch die geplante Reform von 2021 könnte ihn abwürgen. Das muss doch nicht sein!

Heute ist ein nicht ganz unbedeutender Tag für die direkte Demokratie in Niedersachsens Kommunen: Mit der Reform des Kommunalverfassungsgesetzes (und anderer Landesgesetze) drohen schon bald weitere Hürden für Bürgerbegehren.

Künftig sollen Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten und Rettungsdiensten verboten sein. Die Bürgerinnen und Bürger dürften also nicht mehr mitreden, wenn beispielsweise ihr Krankenhaus geschlossen werden soll. Zudem ist eine Kostenschätzung geplant, die Bürgerbegehren unnötig verkomplizieren würde. Bürokratie statt Bürgerfreundlichkeit...

Am heutigen Donnerstag können diverse Verbände im Landtag ihre Stellung nehmen zum bestehenden Gesetzentwurf. Anhörung heißt der Vorgang im Parlamentsdeutsch. Auch Mehr-Demokratie-Landessprecher Dirk Schumacher wird seine abweichende Meinung zu Protokoll geben. Wir zitieren aus seiner Stellungnahme:

2020 war ein Rekordjahr für die direkte Demokratie in Niedersachsen: Die Zahl der gestarteten Bürgerbegehren hat sich seit 2017 mehr als verdreifacht. Das lehrt uns dreierlei: 1) Die Reformen von 2016 sind erfolgreich; 2) Reformen haben tatsächlich einen Einfluss auf die direktdemokratische Praxis und – last not least: – die Bürgerinnen und Bürger wollen tatsächlich mitbestimmen. Sie nehmen die neuen Möglichkeiten freudig an. Das lässt sich ja nicht von jeder politischen Maßnahme behaupten.

Ein Grund zur Euphorie besteht allerdings nicht. Denn:

Im letzten Bürgerbegehrensbericht  von Mehr Demokratie, erhält Niedersachsen für die Bewertung der zulässigen Themen die Schulnote 5+, teilt sich den letzten Platz mit fünf anderen Bundesländern. Durch die Vergrößerung des Negativkatalogs wird sich diese Position noch weiter verschlechtern.


Das Fazit seiner Analyse:

Der Pfeil zeigt also nach oben, nach oben hin ist allerdings auch noch viel Luft. Wir bleiben schlicht unter unseren Möglichkeiten. In dieser Situation wäre es klug, den Trend zu mehr Bürgerfreundlichkeit schrittweise, aber konsequent fortzusetzen.“


Dirk Schumacher schlägt vor, nicht nur die geplanten Themenausschlüsse und die Kostenschätzung von der Agenda zu nehmen, er skizziert auch die nächsten Schritte in Richtung einer bürgefreundlichen Praxis: Kommunen sollten gesetzlich verpflichtet werden, bei jedem Bürgerentscheid ein Abstimmungsheft mit den Pro- und Contra-Argumenten an alle Stimmberechtigten zu verschicken. Er fordert, bestehende Rechtsunsicherheiten zu überwinden – gerne mit einer klaren Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide. Und er schließt sich der Forderung des DGB Niedersachsen an, elektronische Unterschriftensammlungen zu ermöglichen.

Die schriftlichen Stellungnahmen finden Sie am Ende dieses Artikels.

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