In Göttingen wurden heute gleich drei Bürgerbegehren bei der Stadt angemeldet. Gestartet wurden die Bürgerbegehren von drei Bürgerinitiativen (Stadt und Planung, Kulturverbund und Nonnenstieg-Bürgerinitiative). Damit es zu Bürgerentscheiden kommt, müssten für jedes der drei Bürgerbegehren 9.256 Unterschriften gesammelt werden, dies entspricht zehn Prozent der Stimmberechtigten der letzten Kommunalwahl. Diese Zahl betrug laut <link http: wahlen.goettingen.de kowahl11 wresult charts>Internetseite der Stadt Göttingen 92.559 Personen. Ein Bürgerbegehren gab es in der Stadt Göttingen seit der Einführung dieses direktdemokratischen Instruments im Jahr 1996 nicht. Im Landkreis Göttingen hat es bislang nur drei Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid gegeben (2005 in Duderstadt). 2010 hat es in Göttingen eine Bürgerbefragung zur Südspange gegeben, einer lange umstrittenen Umgehungsstraße.
Themen der Bürgerbegehren
Verkehrsflächen an vielbefahrener Kreuzung
Das erste der drei Bürgerbegehren will erreichen, dass eine an der Groner Landstraße/Kreuzung Groner Tor geplante Bebauung so gestaltet wird, dass die bisherigen öffentlichen Verkehrsflächen, besonders Fuß- und Radwege nicht weiter eingeengt werden. An der Groner Landstraße ist der Bau eines Hotel- und Sparkassenkomplexes geplant. In der Begründung des Bürgerbegehrens wird die Befürchtung geäußert, dass die Pläne die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und die unfallträchtige Kreuzung noch gefährlicher wird, weil Fuß- und Radwege durch die Baumaßnahmen näher an die vielbefahrene Straße gerückt werden. Auch weitere Staus werden befürchtet. Außerdem wird damit argumentiert, dass ein historisches Gebäude („“) durch eine zurückhaltendere Bebauung weiterhin gut sichtbar bleibt.
Umstrittener Denkmalssockel
Das zweite Bürgerbegehren hat zum Ziel, einen auf dem Bahnhofsplatz aufgestellten Denkmalssockel auf einen Platz vor dem Rathaus umzusetzen. Der Sockel, der so aussieht, als sei er für ein Reiterstandbild geschaffen enthält die Inschriften „Dem Landesvater seine Göttinger Sieben“ auf der einen Seite und die Namen der Göttinger Sieben und der Bildhauerin auf der anderen Seite. Unter anderem an der Platzierung des Namens der Bildhauerin hatte für Streit gesorgt, dieser hatte am Ende zu einer Kampfabstimmung im Rat geführt. Der leere Denkmalsockel wurde in diesem Jahr aufgestellt. Laut Begründung des Bürgerbegehrens soll erreicht werden, dass die Göttinger nachträglich über den Denkmalsockel befragt werden. Dies seit nötig, weil es beim Aufstellen unterlassen wurde. In der Begründung des Bürgerbegehrens schreiben die Initiatoren „Durch einen Standort am Neuen Rathaus soll den Verantwortlichen der Stadt täglich vor Augen geführt werden, wie wichtig es ist, den Willen der Bürgerinnen und Bürger auch jenseits der Wahltermine zu berücksichtigen.“
Schutz von Bäumen
Das dritte Bürgerbegehren widmet sich dem sogenannten „IWF-Gelände“ am Nonnenstieg, an dem sich bis vor einigen Jahren ein wissenschaftliches Institut angesiedelt war. Auf diesem Gelände war eine Bebauung geplant, gegen die sich Widerstand regte (es gab vor einigen Jahren einen Einwohnerantrag dazu), mittlerweile ist das leerstehende IWF-Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen ins Auge gefasst worden. Das Bürgerbegehren hat zum Ziel, die auf diesem Gelände befindlichen Bäume zu schützen und das bewaldete Gebiet per Satzung zum geschützten Landschaftsbestandteil zu erklären. Wie die Initiatoren schreiben, soll eine Bebauung des Geländes um das ehemalige IWF-Gelände auch möglich sein, nachdem das Gelände zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt wurde.
Zunächst Vorprüfung
Nach den Mehr Demokratie vorliegenden Infos sollen die Bürgerbegehren zunächst von der Stadt auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden. Erst wenn das geschehen ist und die Bürgerbegehren zulässig sind, kann die Unterschriftensammlung beginnen.
Hohe Unterschriftenhürde
Fast 10.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, ist eine große Herausforderung. Zu unseren Forderungen gehört es, die Unterschriftenhürde zu senken und nach Einwohnergröße zu staffeln: je mehr Einwohner die Kommune hat, desto geringer das prozentuale Quorum. Wäre unser Vorschlag in Kraft, müsste in Göttingen nur die Hälfte der jetzt erforderlichen Unterschriften gesammelt werden. Die bekannt gewordenen Reformpläne der Landesregierung würden hingegen keine Verbesserung bedeuten: für Städte über 200.000 Einwohner würde die Hürde gesenkt auf fünf Prozent, für Städte zwischen 100.000 und 200.000 soll das Zehn-Prozent-Quorum weiter gelten, die Unterschriftenzahl wird aber auf 10.000 Unterschriften gedeckelt. Für Göttingen bliebe also alles beim alten!


