Die „BI für Osterode“ hat nun angekündigt, den Bürgerentscheid vom 2. Dezember anfechten zu wollen, so meldet es jetzt die „Goslarsche Zeitung“. Die BI hält die Bedingungen, unter denen die Abstimmung zur Fusion mit den Nachbarlandkreisen stattgefunden hat, für unzulässig. So bemängelt sie, dass in Bad Lauterberg viele Bürgerinnen und Bürger keine Benachrichtigung erhalten hätten und dass die Abstimmungslokale in der Stadt Osterode reduziert worden seien. Dies war im Vorfeld auch von Mehr Demokratie kritisiert worden, was der Erste Kreisrat des Landkreises in einer Pressemitteilung allerdings deutlich zurückgewiesen hatte.
Beim Bürgerentscheid hatte es eine Beteiligung von 37 Prozent gegeben, 58,4 Prozent hatten für das Bürgerbegehren (also gegen die Fusion) gestimmt und 41,6 Prozent dagegen. Allerdings wurde das Zustimmungsquorum um 2404 Stimmen verfehlt. Bürgerentscheide, die dieses Quorum verfehlen, sind nicht gültig, die Kommunen können ihre ursprünglichen Vorhaben dann weiterverfolgen. Auch in Osterode passiert das: In der Woche nach dem Bürgerentscheid wurden die Gespräche mit den Nachbarlandkreisen fortgesetzt.
Klagen gegen unzulässige Bürgerbegehren sind in Niedersachsen keine Seltenheit, Klagen nach einem Bürgerentscheid kommen schon seltener vor. In Niedersachsen hat es 1997 in Hildesheim einen Bürgerentscheid gegeben, dessen Abstimmungsbedingungen in einem mehrjährigen Gerichtsverfahren behandelt wurden. Die dortige BI hat die Prozesse am Ende verloren.
Unterdessen läuft im Landkreis Göttingen noch bis Weihnachten ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Landkreisfusion ausspricht. Bis kurz vor Weihnachten ist dort noch Zeit, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln.