Sonntag Bürgerentscheid in Osterode unter fragwürdigen Bedingungen

Am Sonntag findet im Landkreis Osterode der erste Bürgerentscheid in der Geschichte des Landkreises statt. Abgestimmt wird darüber, ob die laufenden Fusionsgespräche mit den Nachbarlandkreisen Göttingen und Northeim beendet werden sollen und ob sich der Landkreis gegen eine Fusion mit diesen Landkreisen ausspricht.

Wir freuen uns darüber, dass die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Frage mitentscheiden können. Die Bedingungen, unter denen der Bürgerentscheid stattfindet, sind allerdings fragwürdig. So wurde die Abstimmung nicht auf den Tag der Landtagswahl gelegt, in Bad Lauterberg und Bad Grund haben offenbar nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihre Abstimmungsunterlagen bekommen und in der Stadt Osterode wurde die Zahl der Abstimmungslokale von 41 auf 33 reduziert, obwohl die Kommunalverfassung eine Abstimmung in den Wahllokalen der letzten Kommunalwahl vorsieht.

Für uns sieht das aus wie ein Boykott des Bürgerentscheids und der Versuch, die Kritiker der Landkreisfusion unter die Mindestzustimmung von 25 Prozent der Stimmberechtigten zu drücken. „Anstatt sich der Diskussion zu stellen und Mehrheiten zu überzeugen, begeht die Verwaltung ein schweres Foulspiel an der Demokratie“ kritisiert Tim Weber, Geschäftsführer des Mehr Demokratie-Landesverbandes für Bremen und Niedersachsen.

Die Reduzierung der Zahl der Abstimmungslokale in der Stadt Osterode aufgrund eines Neuzuschnitts der Stimmbezirke kurz vor dem Bürgerentscheid halten wir für falsch und rechtswidrig. Die Kommunalverfassung sieht eindeutig vor, dass Bürgerentscheide in den Wahllokalen stattfinde, die bei der letzten Kommunalwahl geöffnet waren. „Und das waren in der Stadt Osterode eben 41 Wahllokale und nicht 33“ stellt Weber fest. Es ist der Stadt natürlich freigestellt, den Zuschnitt der Abstimmungslokale zu ändern, das geht dann aber erst bei der nächsten Kommunalwahl. Wenn die Stadt Osterode verkündet, dass diese Änderung nichts mit dem Bürgerentscheid zu tun hat, ist das nicht glaubwürdig. Denn dann hätte dieser Neuzuschnitt auch später erfolgen können. In der Vergangenheit ist es oft zu Reduzierungen bei den Abstimmungslokalen im Vorfeld von Bürgerentscheiden gekommen. Und um das zu verhindern, gilt seit 2011 die Bestimmung, dass Bürgerentscheide in den Wahllokalen der letzten Kommunalwahl stattfinden. Diese Bestimmung wird nun in Osterode unterlaufen.

In Bad Lauterberg und in Bad Grund haben nach Angaben der BI Bürgerinnen und Bürger straßenweise noch keine Benachrichtigung erhalten. „Die Kommunalverfassung sieht eindeutig vor, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen sind“ erläutert Tim Weber. Wenn das nicht passiert ist, ist das ein Problem, denn diese Bürgerinnen und Bürger können möglicherweise wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht am Bürgerentscheid teilnehmen.

Auch eine Abstimmung zusammen mit der Landtagswahl wäre möglich gewesen. Dies hätte die Beteiligung deutlich erhöht, das Zustimmungsquorum wäre deutlich einfacher zu überwinden als unter den jetzt geltenden Bedingungen. Da auch im Landkreis Göttingen noch ein Bürgerbegehren zur gleichen Frage läuft, ist der Zeitdruck, der von einigen Politikern als Begründung für die Abstimmung am 2. Dezember angeführt wird, kein triftiger Grund, den Bürgerentscheid vorzuziehen. Denn die Göttinger entscheiden möglicherweise auch noch über diese Frage und zwar nach dem 2. Dezember.

Und in anderen Orten Niedersachsens gehts ja auch! In der Stadt Buchholz findet am 20. Januar ein Bürgerentscheid statt. Im Landkreis Lüneburg, in der Gemeinde Hilgermissen, der Gemeinde Oyten und im Flecken Ottersberg finden Bürgerbefragungen zusammen mit der Landtagswahl statt.

Zahlen

Der Bürgerentscheid ist übrigens der 78. Bürgerentscheid seit 1997. Zum Thema Gebietsreform gab es bislang 15 direktdemokratische Verfahren, von denen es drei bis zum Bürgerentscheid geschaftt haben. In allen drei Verfahren ging der Bürgerentscheid nicht im Sinne des Bürgerbegehrens aus, d.h. die Bürger konnten sich nicht durchsetzen. Im Landkreis Osterode gab es vor dem jetzigen Bürgerbegehren erst ein weiteres direktdemokratisches Verfahren: 1997 wurde ein Bürgerbegehren gestartet, das sich für den Erhalt des Kreiskrankenhauses aussprach. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt, zur Unterschriftensammlung kam es nicht.

Der Bürgerentscheid in Osterode ist erst der dritte landkreisweite Bürgerentscheid. 2009 gab es in Holzminden und Rotenburg/Wümme Bürgerentscheide parallel zur Europawahl.

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