Im Landkreis Osterode am Harz findet am 2. Dezember ein Bürgerentscheid statt. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen darüber ab, ob der Landkreis seine laufenden Gespräche mit den Landkreisen Northeim und Göttingen über die Bildung eine gemeinsamen Landkreises abbrechen soll und ob sich der Landkreis gegen eine solche Fusion ausspricht. Die Initiatoren des Bürgerbegehren lehnen den geplanten „Großkreis“ ab und wollen lieber Gespräche über eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar führen.
Seit April waren für dieses Bürgerbegehren Unterschriften gesammelt worden. Jetzt stellte der Kreissausschuss die Zulässigkeit des Begehrens fest. Der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf den 2. Dezember gelegt. 7354 Unterschriften sind für das Bürgerbegehren gesammelt worden.
Insgesamt gab es seit 1996 11 landkreisweite Bürgerbegehren und zwei Bürgerentscheide. Die Bürgerentscheide in den Landkreisen Rotenburg/Wümme und Holzminden fanden im Herbst 2009 zusammen mit der Bundestagswahl statt.
Auch im Landkreis Osterode wäre ein Abstimmungstermin mit einer Wahl möglich gewesen: der Bürgerentscheid hätte am 20. Januar gemeinsam mit der niedersächsischen Landtagswahl durchgeführt werden können. Organisatorischer und finanzieller Aufwand wären geringer gewesen und die Beteiligung ist erfahrungsgemäß höher, wenn der Bürgerentscheid parallel zur Wahl stattfindet. Dafür fand sich aber in den Gremien des Landkreises keine Mehrheit. Die Begründung für den Bürgerentscheids-Termin Anfang Dezember war der mögliche Erfolg des Bürgerbegehrens im Bürgerentscheid. Für den Fall benötigen die Verantwortlichen Zeit für Verhandlungen mit dem Landkreis Goslar.
Übrigens finden auch in den Landkreisen Göttingen und Northeim Bürgerbegehren zum gleichen Thema statt. Die Unterschriften in Northeim sollen am 26. Oktober eingereicht werden, das bereits für zulässig erklärte Bürgerbegehren im Landkreis Göttingen hat noch bis kurz vor Weihnachten Zeit für die Unterschriftensammlung.
Im Landkreis Osterode hat es bereits ein Bürgerbegehren gegeben. 1997, also kurz nach Einführung von Bürgerbegehren in Niedersachsen wies der Kreisausschuss das Bürgerbegehren für den Erhalt des Kreiskrankenhauses als unzulässig zurück. Der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens war nicht ausreichend.


