Gebietsreform: Abstimmungen erleichtern!

Oft gibt es über Gemeindefusionen Bürgerentscheide, so auch am Sonntag in Balje und Wischhafen. Wir haben einen Vorschlag, wie man das Verfahren vereinfachen könnte.

Am Sonntag finden in den Gemeinden Balje und Wischhafen im Landkreis Stade Bürgerentscheide zu der Frage statt, ob aus der bisherigen Samtgemeinde die Einheitsgemeinde Nordkehdingen gebildet werden soll. Käme die Fusion zustande, verlören Balje und Wischhafen ihre Selbstständigkeit. Bürgerinnen und Bürger hatten diesen Bürgerentscheid per Bürgerbegehren erzwungen.

Wir haben uns in diesem Zusammenhang gefragt, ob die Einführung fakultativer Bürgerentscheide bei Gebietsreformen in niedersächsischen Kommunen sinnvoll ist. Um es vorwegzunehmen: wir beantworten diese Frage mit "Ja".

Denn zu Fragen der Gebietsreform (Fusionen von Kreisen, Umwandlung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden, sonstige Fusionen) häufig zu Bürgerbegehren kommt. Das zeigt uns, dass Bürgerinnen und Bürger gefragt werden wollen.

So könnte die Mitbestimmung bei einer wichtigen Frage der kommunalen Selbstverwaltung deutlich gestärkt werden. Der Vorteil fakultativer Bürgerentscheide: sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer Fusion, leichter ihr Veto einzulegen. Der Unterschied zum normalen Verfahren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid liegt darin, dass kein ausgefeilter Bürgerbegehrens-Text formuliert werden muss. Viele Hürden zur Zulässigkeit fallen weg. Unterschriften sammelt man dann einfach für die Durchführung eines Fusionsbürgerentscheides. Kommen genügend Unterschriften zusammen, kommt es zu einer Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.

Wir schlagen für ein solches Verfahren eine Frist von drei Monaten vor, bevor der Fusionsbeschluss des Rates wirksam wird. In diesem Zeitraum müssten die Unterschriften von fünf Prozent der Stimmberechtigten gesammelt werden. Im Vorfeld des Fusions-Bürgerentscheids sollten dann alle Bürgerinnen und Bürger per Abstimmungsbroschüre über das Für und Wider der Fusion informiert werden.

In Niedersachsen hat es bislang 18 Fälle zu Themen der Gebietsreform gegeben. Die Hälfte davon ist für unzulässig erklärt worden, sieben Mal ist es zu Bürgerentscheiden gekommen und zweimal hat der Rat dem Anliegen des Bürgerbegehrens entsprochen. In anderen Bundesländern finden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zur Gebietsreform sehr viel häufiger statt als in Niedersachsen. So verzeichnet unsere Bürgerbegehrens-Datenbank aus Sachsen-Anhalt 188 Fälle, aus Brandenburg 126 Fälle, aus Baden-Württemberg 88 Fälle, aus Sachsen 146 Fälle und aus Thüringen 49 Fälle. Das zeigt, dass es einen Bedarf gibt, mitzuentscheiden. In Niedersachsen gibt es über die 18 Fälle hinaus weitere betroffene Kommunen, das wissen wir aus der Bürgerbegehrens-Beratung.

In der Samtgemeinde Nordkehdingen haben die Gemeinderäte im Juni beschlossen, zur Einheitsgemeinde Nordkehdingen zu fusionieren. Die Fusion soll zum 1.11.2016 wirksam werden. Dagegen regte sich Widerstand, im August starteten in beiden Orten parallel Bürgerbegehren. Im November wurden in Balje 210, in Wischhafen 600 Unterschriften eingereicht. Es handelt sich um den dritten bzw. vierten niedersächsischen Bürgerentscheid des Jahres. Einen Fusions-Bürgerentscheid gab es im April in Süstedt. Dort folgten die Abstimmenden nicht dem Bürgerbegehren: Eine Fusion mit dem Flecken Bruchhausen-Vilsen wurde mehrheitlich befürwortet.

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