Niedersachsen: Allerletzter Bürgerentscheid über ein Krankenhaus?

[7/2021] Landesregierung will direkte Demokratie beschneiden – ausgerechnet bei diesem höchst brisanten Thema. Aus Angst vor einer Welle von Bürgerbegehren?

Wenn die Bürgerinnen und Bürger im Heidekreis am 18. April darüber abstimmen, ob ihr neues Krankenhaus in Bad Fallingbostel oder in Dorfmark entstehen soll, dann könnte sich dieser Bürgerentscheid als ein historischer erweisen: als der allerletzte Bürgerentscheid über einen Klinikstandort in Niedersachsen.

„Es ist paradox: Die direkte Demokratie boomt auch in Niedersachsens Kommunen, die Menschen wollen mitbestimmen. Und Krankenhäuser sind ein Thema, das viele Menschen tief bewegt. Doch die Landesregierung legt genau da die Axt an“, ärgert sich Dirk Schumacher, Landessprecher des Vereins Mehr Demokratie e.V. in Niedersachsen.

Das niedersächsische Kommmunalverfassungsgesetz wird im Laufe des Jahres 2021 reformiert. Ein Aspekt: Künftig sollen weitere Themen von Bürgerentscheiden ausgeschlossen sein. Krankenhausplanungen wären dann dem Einfluss der Bevölkerung entzogen.
 

Schumacher: Bitte weniger Ausschließeritis!

Schumachers Ansage an die Landespolitik ist klar: „Die Ausschließeritispläne müssen vom Tisch. Nach dem Bürgerbegehrens-Rekordjahr 2020 sollte die Politik darüber nachdenken, wie sie die Hürden senken kann statt den Bürgern neue Mauern in den Weg zu stellen.“ Im Vorjahr wurden in Niedersachsens Kommunen 38 Bürgerbegehren zu vielerlei Themen auf den Weg gebracht – dreieinhalb mal so viele wie noch 2017. „Die Botschaft der Bürger an die Politik lautet: ‚Wir wollen häufiger mitbestimmen‘. Die Antwort der Politik sollte bürgernah sein“, fordert Schumacher.

Entstehende Konflikte könnten zudem durch kommunale geloste Bürgerräte abgemildert werden. Über die dort erarbeiteten Lösungen könnte am Ende per Bürgerentscheid abgestimmt werden.


Hintergrund: Schließungspläne und das Steuerungshindernis Bürger

In Niedersachsen kursierten in den vergangenen Jahren Vorschläge, im Extremfall fünf von sechs Kliniken zu schließen. Eine zweistellige Zahl an Kliniken wurde bereits stillgelegt. Was die einen nüchtern „Konzentrationsprozess“ nennen und im Namen der „Wirtschaftlichkeit“ begrüßen und die anderen als „Krankenhaussterben“ kritisieren, birgt für Schumacher ein enormes Konfliktpotenzial. „Eine Welle von Bürgerentscheiden gegen Krankenhausschließungen ist nicht unrealistisch. Will die große Koalition vielleicht deshalb den Themenausschluss?“, fragt sich Schumacher.

Das Konfliktpotenzial hat auch die Landtags-Enquete-Kommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ verstanden. Sie empfiehlt in ihrem im Februar veröffentlichten Abschlussbericht (Landtags-Drucksache 18/8650) eine „Standortplanung, die ... nicht an bestehenden Standorten ausgerichtet ist“ (S. 151) – das klingt nach weiteren Klinikschließungen.

Doch offenbar befürchtet die Kommission dabei Widerstände der Bürgerinnen und Bürger. Unter der Kapitelüberschrift „Mangelnde Steuerbarkeit der Krankenhausversorgung“ schreibt die Kommission: „Darüber hinaus kommt es häufig zu Einflussnahmen der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik und Krankenhausplanung, wenn bei möglichen Schließungen eines Krankenhauses die Perspektive einer langfristigen strategischen landesweiten Versorgungsplanung auf entgegenstehende Wünsche und Bedürfnisse der Menschen vor Ort nach dem Erhalt einer wohnortnahen stationären Versorgung rund um die Uhr trifft.“ (S. 81). Die Kommission empfiehlt zudem an anderer Stelle „gezielte Maßnahmen der Patientensteuerung“ (S. 10). Krankenhausplanung will sie von Bürgerbegehren ausgeschlossen sehen.

„Laut Kommission behindern die Bürger die politische Steuerung und müssen gesteuert werden“, ärgert sich Dirk Schumacher. „Bei solch einem Menschenbild es natürlich logisch, den Einfluss der Bürger beschneiden zu wollen. Ich finde das hochgradig arrogant.“


Fakten zum Bürgerentscheid im Heidekreis

Wenn der Bürgerentscheid im Heidekreis erfolgreich im Sinne der Initiatoren sein soll, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Erstens müssen mindestens 20 Prozent der Wahl-Berechtigten zustimmen. Das heißt: Es müssen mindestens 22.989 Ja-Stimmen abgegeben werden. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl.

Zweitens muss die Mehrheit der Wählenden mit Ja stimmen. Es handelt sich um den 127. Bürgerentscheid in Niedersachsen, den vierten Bürgerentscheid im Heidekreis (es gab zuvor drei Bürgerentscheide in einzelnen Kommunen) und den siebten Bürgerentscheid auf Landkreisebene in Niedersachsen. Abstimmungen über Krankenhäuser gab es in Niedersachsen bisher dreimal. Der nächste niedersächsische Bürgerentscheid findet am 25. April in Gieboldehausen statt.


Weitere Ressourcen

1. Der Bericht der Enquete-Kommission
2. Unsere PM zum Themenausschluss
3. PM: „Schäuble sieht in Bürger­rat neue Impulse für die re­prä­sentative Demo­kratie“
4. Liste aller Bürgerentscheide in Niedersachsen
5. Webseite des Bürgerbegehrens im Heidekreis
6. Webseite des Heidekreises zum Bürgerentscheid: