Mit dem Bürgerbegehren sollte erreicht werden, dass über die am 8. März beschlossene Öffnung der Fußgängerzone für den Autoverkehr abgestimmt wird. Für das Ende Mai gestartete Bürgerbegehren wurden Anfang August 1.024 Unterschriften eingereicht. Am 30. August hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadtoldendorf das Bürgerbegehren für zulässig erklärt.
Beim Bürgerentscheid müssen dann 1110 Bürgerinnen und Bürger mit "Ja" (für das Bürgerbegehren) stimmen, damit der Ratsbeschluss vom 8. März aufgehoben wird (Zustimmungsquorum), gleichzeitig muss eine Mehrheit für das Bürgerbegehren stimmen.
Der Bürgerentscheid in Stadtoldendorf dürfte einer der letzten Bürgerentscheide sein, für die noch das 25-Prozent-Zustimmungsquorum gilt. Ab 1. November wird voraussichtlich das Zustimmungsquorum gesenkt. Für vor dem 1. November gestartete Begehren gilt allerdings noch das alte Quorum. Nach der neuen Regelung müssten nur 888-Ja-Stimmen gewonnen werden.
Der Bürgerentscheid ist der 95. Bürgerentscheid in Niedersachsen.


