Klinik-Bürgerbegehren im Landkreis Aurich unzulässig

Das vor wenigen Wochen gestartete Bürgerbegehren zum geplanten Zentralklinikum ist wohl unzulässig. Das meldet die Presse heute. Eine Überarbeitung des Bürgerbegehrens ist aber möglich.

Gestern hatte der Kreisausschuss getagt, um über die Zulässigkeit des am 7. Dezember angemeldeten Bürgerbegehrens zu entscheiden. Wie die "Ostfriesen-Zeitung" heute auf ihrer Internetseite berichtet, soll den Initiatoren vorgeschlagen werden, den Text des Bürgerbegehrens zu überarbeiten. Kritisiert worden seien Begründung und Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens. Ein Initiativensprecher sagte laut OZ, man wolle das Begehren überarbeiten.

Seit 2009 können Bürgerbegehren in Niedersachsen auf Antrag schon vor der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft werden. Wird ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, bekommen die Initiatoren die Gründe mitgeteilt und können das Begehren in überarbeiteter Form neu einreichen. Die Mehr Demokratie-Datenbank kennt mindestens 15 Fälle, in denen es einen oder mehrere weitere Anläufe für ein Bürgerbegehren gab. In Ostfriesland war dies zuletzt beim Bürgerbegehren in Südbrookmerland zum Ausbau des Schwarzen Weges der Fall. Dort wird es im Frühjahr voraussichtlich zum Bürgerentscheid kommen.

Wir werden berichten, wie es weitergeht.

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