Krankenhaus-Bürgerbegehren in Emden und im Landkreis Aurich vor Start!

In Emden und im Landkreis Aurich wurden am Mittwoch und Donnerstag Bürgerbegehren angezeigt, die sich gegen die Errichtung einer Zentralklinik in Georgsheil richten. In beiden Fällen ist es der zweite Anlauf.

Vorige Versuche waren für unzulässig erklärt worden, weil der geforderte Kostendeckungsvorschlag als nicht ausreichend bewertet worden ist. Durch die Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist dieser Kostendeckungsvorschlag nun entfallen. Bürgerbegehren sind nun einfacher möglich.

In Emden und im Landkreis Aurich wurden am Mittwoch und Donnerstag Bürgerbegehren angezeigt, die sich gegen die Errichtung einer Zentralklinik in Georgsheil richten. In beiden Fällen ist es der zweite Anlauf. Vorige Versuche waren für unzulässig erklärt worden, weil der geforderte Kostendeckungsvorschlag als nicht ausreichend bewertet worden ist. Durch die Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist dieser Kostendeckungsvorschlag nun entfallen. Bürgerbegehren sind nun einfacher möglich.

Die Initiatoren des Auricher Bürgerbegehrens hatten dieses Vorgehen bereits im Frühjahr angekündigt. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Sollen die bestehenden Ubbo-Emmius-Kliniken an den Standorten Aurich und Norden erhalten bleiben?“ Für das Bürgerbegehren müssen die Unterschriften von 11.964 Wahlberechtigten gesammelt werden. Kommt diese Zahl binnen maximal sechs Monaten zusammen, kommt es zum Bürgerentscheid. Dort benötigt das Bürgerbegehren die Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden. Gleichzeitig muss diese Mehrheit 20 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl umfassen (31.905 Stimmen, ausgehend von 159.523 Wahlberechtigten). Auch hier profitiert die Bürgerinitiative von der Reform: das Unterschriftenquorum lag vor dem 1. November bei zehn Prozent (entspräche 15.952 Unterschriften), das Zustimmungsquorum bei 25 Prozent (entspräche 39.881 Stimmen).

In Emden wurde am Donnerstag das Bürgerbegehren angemeldet. Hier war Ende Mai ein erstes Bürgerbegehren angemeldet. Hier soll für die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass das Klinikum Emden - Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH (mit allen Fachabteilungen sowie seinen Medizinischen Versorgungszentren) erhalten bleibt?“ Unterschriften gesammelt werden. In Emden müssen binnen sechs Monaten 4.113 Unterschriften gesammelt werden, damit es zum Bürgerentscheid kommt (ausgehend von 41.125 Wahlberechtigten).

Bürgerbegehren über Krankenhäuser in Niedersachsen

Die Mehr Demokratie-Bürgerbegehrens-Datenbank kennt bislang sechs Bürgerbegehren, die sich mit Krankenhäusern beschäftigen. Zweimal (in Hildesheim 2003 und im Landkreis Holzminden 1997) ging es um die Privatisierung von Krankenhäusern. Beide Fälle endeten mit der Unzulässigkeit, einmal wegen des Kostendeckungsvorschlages und einmal wegen zu weniger Unterschriften.

In Salzgitter ging es 2003 um den Erhalt des Klinik-Standortes im Ortsteil Salzgitter, der geschlossen werden sollte. Das Bürgerbegehren endete nach über 20.000 gesammelten Unterschriften mit der Unzulässigkeit (wegen unzureichendem Kostendeckungsvorschlag)

Im Heidekreis ging es 2011 um den Erhalt des Standortes der Finkelstein-Kinderklinik in Soltau. Das Bürgerbegehren war zulässig. Einen Tag vor Ablauf der Sammelfrist wurde vom Kreistag ein Kompromiss beschlossen, die 12.000 gesammelten Unterschriften wurden nicht eingereicht. Im April 2012 beschloß der Aufsichtsrat des Klinikums, den Kompromiß nicht weiter zu verfolgen.

Dazu kommen noch die ersten Anläufe der Bürgerbegehren in Emden und im Landkreis Aurich.

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