Kommunale Volksbegehren in Bremen: Flächenpolitik vor Gericht - Abfallentsorgung vor dem Start

In Bremen sind dieser Tage zwei Volksbegehren in den Schlagzeilen. Das Volksbegehren zum Erhalt von Grünflächen wurde für unzulässig erklärt und die Gewerkschaft "ver.di" hat heute ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung angekündigt.

Das im letzten Jahr gestartete Volksbegehren zur Flächenpolitik unter dem Titel "Für unser lebenswertes Bremen" wurde vom Senat gestern für unzulässig erklärt. Dies meldete gestern Radio Bremen auf seiner Internetseite. So sei es nicht zulässig, Forderungen zu mehreren Projekten zu einem Volksbegehren zusammenzufassen. Dies könnte zu unbestimmt sein und auch für Abstimmende schwierig sein, weil einzelne zwar bei einigen der 99 Flächen gegen eine Bebauung sein könnten, aber in anderen Fällen dafür. Auch liege ein Verstoß gegen das Bundesbaugesetz vor, weil es nicht zulässig sei, ein pauschales Bebauungsverbot für Grünflächen zu erlassen.

Da der Senat den Zulassungsantrag zum Volksbegehren "Für unser lebenswertes Bremen" für unzulässig hält, muß nun laut Gesetz der Staatsgerichtshof über die Zulässigkeit entscheiden.

Mit dem Volksbegehren sollte erreicht werden, das 99 in dem Volksbegehren benannte Flächen unbebaut bleiben.

ver.di startet erste Stufe des Volksbegehrens

Die Gewerkschaft ver.di hat heute vormittag in einem Pressegespräch den Start eines weiteren Zulassungsantrages angekündigt. Es soll ein kommunales Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft gestartet werden. Dafür sind im ersten Schritt 4.000 Unterschriften erforderlich. Hintergrund sind die 2018 auslaufenden Konzessionsverträge.

Bereits im letzten Jahr hatte ver.di Unterschriften für einen Zulassungsantrag zum Volksbegehren auf Landesebene gesammelt. Ziel war damals, ein Rahmengesetz zu schaffen, das die Rekommunalisierung prinzipiell ermöglicht. Das damals verfolgte Volksbegehren wurde nicht weiter verfolgt, weil es in der Bürgerschaft mittlerweile einen Gesetzentwurf für dieses Rahmengesetz gibt.

Die Gewerkschaft will die erforderlichen Unterschriften bis zum 10. Mai zusammenhaben. Wenn das gelingt und das Volksbegehren für zulässig erklärt wird, müssen in einem zweiten Schritt die Unterschriften von fünf Prozent der stimmberechtigten Stadtbremerinnen und -bremer gesammelt werden. Erst danach könnte es zum Volksentscheid kommen.

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