Der Rat der Stadt hatte am 16. Juli beschlossen, einen Teil der Fußgängerzone wieder für den Autoverkehr freizugeben. So sollen Randbereiche der Fußgängerzone als verkehrsberuhigte Zone für eine Probezeit von zwölf Monaten für Autos freigegeben werden. Die Ratsmehrheit erhofft sich dadurch offenbar eine Belebung der Innenstadt, denn die Öffnung wird Begründung mit vielen Leerständen. Kaufleute erhoffen sich eine erhöhte Kundenfreuqenz, wenn diese auch mit dem Auto in die Stadt fahren können. Als Begründung wird außerdem das geänderte Kaufverhalten angeführt. Die Probeöffnung erfolgt auch deshalb, weil ohnehin eine Sanierung der Fußgängerzone ansteht, so ein Bericht der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen vom 9. Juli.
Gegner der Öffnung, die jetzt das Bürgerbegehren gestartet haben, argumentieren, dass durch die beschlossene Teileinziehung die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone sinkt. So sei störender Lärm auf dem Pflaster selbst bei Schrittgeschwindigkeit nicht zu vermeiden, auch Abgase verminderten die Aufenthaltsqualität. Der ganztägige Autoverkehr werde auch nachts und an Sonn- und Feiertagen stattfinden, dieser werde auch dadurch zunehmen, dass in der geöffneten Fußgängerzone ein 30minütiges Parken kostenlos möglich sei. Durch den Autoverkehr würden Anwohner, Fußgänger und Außengastronomie gestört und zum Teil verdrängt. Auch Gefahren für Kinder werden befürchtet.
In Northeim gab es 2002 bereits einen Bürgerentscheid zur Fußgängerzone. Damals stimmten im Bürgerentscheid bei einer Beteiligung von 61 Prozent 72 Prozent der Abstimmenden gegen eine Öffnung der Fußgängerzone. Da ein Bürgerentscheid laut Gesetz nur für zwei Jahre bindend ist , konnte der Northeimer Rat den Beschluss des Bürgerentscheides jetzt ändern.
Da der Ratsbeschluss am 24. Juli bekanntgemacht wurde, gilt nun eine dreimonatige Sammelfrist. Werden spätestens am 24. Oktober mindestens 2411 gültige Unterschriften eingereicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser entfällt nur dann, wenn der Rat dem Anliegen des Bürgerbegehrens entspricht, also seinen Beschluss vom Juli zurücknimmt.
Im Landkreis Northeim gab es seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sieben Anläufe für ein Bürgerbegehren, fünf dieser Versuche endeten mit einem Bürgerentscheid, zwei Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt. Von den fünf Bürgerentscheiden gingen drei im Sinne des Bürgerbegehrens aus, zweimal wurde das 25-Prozent-Zustimmungsquorum verfehlt (es gab eine Mehrheit für das Anliegen des Bürgerbegehrens, diese erreichte aber nicht 25 Prozent aller Stimmberechtigten). Das letzte Bürgerbegehren fand 2012 im Landkreis Northeim statt, damals ging es um den Erhalt der Selbständigkeit des Landkreises. Das Bürgerbegehren wurde zwar für unzulässig erklärt, der Landkreis ist aber später aus den Fusionsverhandlungen ausgestiegen.


