In Northeim wird am 31. Januar ein Bürgerentscheid über die teilweise und versuchsweise Öffnung der Fußgängerzone stattfinden. Dies hat nach Prüfung der am eingereichten Unterschriften der Verwaltungsausschuss der Stadt festgelegt. Von den 3106 eingereichten Unterschriften waren 2830 gültig. 2411 Unterschriften hätten ausgereicht.
Zuvor hatte eine Mehrheit im Rat sich dafür ausgesprochen, dass der Bürgerentscheid abgewartet wird, bevor die Probephase umgesetzt wird. Da es in Niedersachsen keine aufschiebende Wirkung gibt, hätte der Rat versuchsweise Öffnung der Fußgängerzone auch schon vor dem Bürgerentscheid umsetzen können. Sehr lobenswert, dass dies nicht passiert, finden wir. In der Vergangenheit war es häufig so, dass ein Bürgerbegehren nicht respektiert wurde und Fakten geschaffen wurden, die einen Bürgerentscheid verhindern.
Beim Bürgerentscheid müsste eine Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“, also im Sinne des Bürgerbegehrens stimmen und diese Mehrheit muss gleichzeitig mindestens 6028 Stimmen umfassen (25 Prozent der Stimmberechtigten der letzten Kommunalwahl). Dann wäre die probeweise Aufhebung der Fußgängerzone vom Tisch.


