Das Bürgerbegehren in Northeim, über das wir mehrfach berichtet haben, hat sich in der Sache durchgesetzt. Der Stadtrat hat am 17. Dezember beschlossen, dass die Pläne zur versuchsweisen Teilöffnung der Fußgängerzone gestoppt werden. Damit kann der Bürgerentscheid ausfallen.
Diese Möglichkeit gibt die niedersächsische Kommunalverfassung den Räten, um auf erfolgreiche Bürgerbegehren reagieren zu können.
Vor einigen Jahren hatte es bereits einen Bürgerentscheid zu dieser Frage gegeben, die Befürworter der Öffnung hatten damals eine deutliche Niederlage kassiert. Das dürfte sicher zu dem jetzt gefällten Ratsbeschluss beigetragen haben. Nachteil an dem jetzt gewählten Verfahren ist allerdings, dass die Northeimer Politik nicht erfahren wird, wie die Northeimer zu dem Thema stehen. Der Bürgerentscheid hätte da für Klarheit gesorgt. Liest man die örtliche Presse, kann man den Eindruck haben, dass die Debatte um die Fußgängerzone noch nicht vorbei ist.
In Niedersachsen gab es bisher 31 Bürgerbegehren, in denen der Bürgerentscheid entfallen konnte, weil der Rat dem Anliegen des Bürgerbegehrens entsprochen hat.


