Für das im Mai angemeldete Bürgerbegehren, das die Abstimmung im Dezember erzwungen hat, wurden Ende August 1.500 Unterschriften eingereicht 890 hätten ausgereicht. Der Verwaltungsausschuss hatte dann nach Prüfung der Unterschriften am 24. September die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, es gab 1.459 gültige Stimmen. Danach hätte der Rat die Möglichkeit gehabt, den Bürgerentscheid abzuwenden, indem er vollständig im Sinne des Bürgerbegehrens beschließt. Da sich der Rat wohl nach wie vor nicht mit der Landesgartenschau anfreunden konnte, kommt es nun zur Abstimmung. Damit die Landesgartenschau stattfinden kann, muss die Mehrheit mit „Ja“ stimmen, diese Mehrheit muss gleichzeitig 25 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen.
Pro und Contra: das liebe Geld
Hintergrund für den Bürgerentscheid ist die Bewerbung Bad Iburgs für die Landesgartenschau 2018. Der Rat hatte im Frühjahr die Bereitstellung von Finanzmitteln abgelehnt, es folgte sogar ein Antrag die Ausrichtung an das Land zurückzugeben. Die Querelen gab es offenbar vor dem Hintergrund einer früheren, defizitären Gartenschau in Papenburg. Die Befürworter der Landesgartenschau erhoffen sich positive Effekte für den Tourismus und die Weiterentwicklung des Stadtbildes. Die Gegner halten die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt bedroht, so lebe die Stadt seit Jahren mit roten Zahlen und Haushaltssicherungskonzepten. Die Befürworter halten die Folgekosten für überschaubar, die Investitionskosten seien zur Hälfte durch Fördermittel gedeckt, in einigen Fällen schlägt der Kostendeckungsvorschlag Verschiebungen bei anderen Investitionen vor. Sicher dürfte sein, dass es genügend Gesprächsstoff für die Diskussionen vor dem Bürgerentscheid gibt.
Erst vier Bürgerentscheide in der Region seit 1996
Der Bürgerentscheid ist der erste Bürgerentscheid in Bad Iburg überhaupt. Im Landkreis Osnabrück gab es seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Jahr 1996 19 Bürgerbegehren. Viermal kam es zum Bürgerentscheid, zuletzt im Frühjahr 2014 über die Neugestaltung des Ortskernes in Hasbergen. Bei den vier Bürgerentscheiden gewann dreimal die Bürgerinitiative, einmal scheiterte das Bürgerbegehren in der Abstimmung am Zustimmungsquorum. In sechs Fällen erreichten die Bürgerbegehren eine Übernahme ihres Anliegens durch den Rat.
Bisher in 2015 nur zwei Bürgerentscheide in Niedersachsen
Der Bad Iburger Bürgerentscheid ist erst der dritte Bürgerentscheid des Jahres in Niedersachsen. Zuvor gab es Abstimmungen in Bad Nenndorf und Süstedt. Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigte Bürgerbegehrens-Reform Abhilfe schafft und zukünftig häufiger Bürgerentscheide stattfinden.


