Bremen. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt den Beschluss der Bremischen
Bürgerschaft, einen nichtständigen Ausschuss zur "Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts" einzusetzen. "Wir
freuen uns, dass dieser Ausschuss so schnell eingesetzt wurde und die Reformen jetzt endlich diskutiert und auf den Weg gebracht werden", so Paul Tiefenbach, Sprecher von Mehr Demokratie.
Der Verein erinnert daran, dass eine Reform der Volksgesetzgebung im Bundesland Bremen schon oft im Gespräch war, in den letzten 10 Jahren aber
Stillstand bei dieser Frage herrschte. Die letzten Reformversuche der Jahre 1998/2000 und 2002 waren gescheitert: ein Volksbegehren wurde im Jahre 2000 vom Staatsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen, zwei Jahre später fand ein Gesetzentwurf der Grünen keine parlamentarische Mehrheit. "Das Recht auf Volksbegehren führt in Bremen seit 60 Jahren eine Statistenrolle. Die Hürden sind einfach viel zu hoch", kritisiert Tiefenbach.
Der Versuch eines Volksbegehrens von Mehr Demokratie wurde 2000 vom Staatsgerichtshof als zu weitgehend gestoppt. Dennoch war auch der Staatsgerichtshof der Meinung, dass "[...] Zulassungsquoren für Volksbegehren nicht so hoch sein [dürfen], dass sie einen Entmutigungseffekt haben und im Ergebnis die Inanspruchnahme dieses Instruments demokratischer Partizipation verhindern" (Urteil, vom 14. Februar 2000, Seite 21).
Neben der Volksgesetzgebung steht eine umfassende Weiterentwicklung des
Wahlrechts im Aufgabenkatalog des Ausschusses. "Wir erwarten, dass der Ausschuss keine Änderungen am Gesetz des Volksbegehrens vornimmt", sagt
Paul Tiefenbach. Andere Reformschritte, wie die Weiterentwiclung des Ausländerwahlrechts oder die Senkung des Wahlalters begrüßt der Verein.
Die Forderungen von Mehr Demokratie zur Verbesserung der Volksgesetzgebung finden Sie auf der Homepage des Landesverbands unter: